Unternehmensbewertung im Zuge der Betriebsübergabe
Auf Basis eines gemeinsam mit der Unternehmerfamilie abgestimmten Betriebskonzeptes werden die wirtschaftlichen Potenziale für das Unternehmen ermittelt. Basierend darauf wird dessen Ertragswert festgestellt. Diese Ertragswert-Ermittlung kann entweder indikativ erfolgen (Abschätzung aufgrund branchenüblicher Multiplikatoren) oder in Form eines detaillierten Gutachtens (Unternehmensbewertung nach DCF-Verfahren). Diese Bewertung stellt dann eine wesentliche Diskussions-Grundlage für die Erbteilung dar.